Geschrieben von René Kurzenberg, am 17-09-2006 19:28
Views : 286
Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Europa
Das Luftrettungszentrum Mannheim der DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) beteiligt sich aktiv am Flugplatzfest des City-Airport Mannheim. Das Besondere ist, dass es am 23. September gleich zwei Jubiläen zu feiern gibt: Die DRF betreibt seit 20 Jahren das Luftrettungszentrum am City-Airport, der wiederum wird 80 Jahre alt. Aus diesem Anlass bieten der Flughafen und die DRF ihren Besuchern ein buntes Programm. Die DRF stellt einen voll ausgerüsteten Rettungshubschrauber zur Besichtigung zur Verfügung und eine Crew, bestehend aus Pilot, Notarzt und Rettungsassistent, wird Fragen beantworten. An einem Informationsstand können sich interessierte Besucher über die wichtige Arbeit der gemeinnützigen Luftrettungsorganisation informieren. Die Feuerwehr wird sich mit einer Vorführung der Feuerwehrtaucher beteiligen und zudem ein Löschfahrzeug, einen Bergekran und ein Schadstoffspürfahrzeug ausstellen. Auch die Kinder kommen nicht zu kurz. Sie können an Übungen der DRF-Initiative „Kinder lernen helfen" teilnehmen.
Das Luftrettungszentrum Mannheim Die DRF gründete das Luftrettungszentrum am 1. Juli 1986. Bis heute leistete „Christoph 53" rund 10.300 Einsätze. Der Hubschrauber ist täglich von 7:00 morgens bis Sonnenuntergang einsatzbereit. An den Start ging die mit einem Piloten, einem Notarzt und einem Rettungsassistenten besetzte Maschine als Intensivtransporthubschrauber. Das heißt, dass sie in erster Linie für den dringenden Transport von Patienten zwischen Kliniken eingesetzt wurde. Im Sommer 2005 hat das baden-württembergische Ministerium für Arbeit und Soziales jedoch die Aufgaben aller Intensivtransporthubschrauber in Baden-Württemberg erweitert. Früher wurden Intensivtransporthubschrauber nur dann für Notfalleinsätze angefordert, wenn der nächstgelegene Rettungshubschrauber schon im Einsatz war. Seit 2005 kann die zuständige Leitstelle den Hubschrauber direkt anfordern, wenn er das notarztbesetzte Rettungsmittel ist, das den Notfallort am schnellsten erreicht. Seit Mitte Mai 2006 wird „Christoph 53" zudem über die neue Rettungsleitstelle Rhein-Neckar alarmiert. Die gesamte Region zwischen Mannheim im Westen, Heilbronn und Buchen im Odenwald im Osten sowie Pfungstadt im Norden und dem Autobahnkreuz Walldorf im Süden profitiert von der neuen Regelung. So erreicht „Christoph 53" einen Einsatzort in Neckargemünd zum Beispiel innerhalb von ca. 6 Flugminuten, einen Einsatzort in Sinsheim innerhalb von ca. 9 Flugminuten. Die bisherige Anflugzeit von Ludwigshafen aus („Christoph 5") beträgt nach Neckargemünd ca. 9 Minuten, nach Sinsheim 13 Minuten. Wie sinnvoll die neuen Einsatzprinzipien sind, zeigen die steigenden Einsatzzahlen.
Quelle: drf.de
Letztes Update: 02-07-2007 21:30
Geschrieben von René Kurzenberg, am 17-09-2006 19:26
Einen kompletten Flugzeughangar hat das Luftwaffenmuseum der Bundeswehr in Berlin-Gatow eigens für diesen Anlass restauriert. Der Hangar 7, der als Depothalle lange Zeit am Rand des ausgedehnten Geländes des Luftwaffenmuseums im Dornröschenschlaf lag, beherbergt in frischem Glanz für die Dauer eines Jahres die Sonderausstellung zum Jubiläum der fliegenden Teilstreitkraft der Bundeswehr. Vom 15. September 2006 bis zum 31. August 2007 stellt die Schau auf rund 3.000 Quadratmetern die Etappen der ereignisreichen und wechselvollen Geschichte der Luftwaffe im Kontext der Bundeswehrhistorie seit den 1950er Jahren dar. Dem trägt die Struktur der Ausstellung mit ihrer Unterteilung in fünf große Zeitabschnitte Rechnung: 1. Sicherheit im Kalten Krieg: Die Bundesrepublik und ihr Beitrag zum westlichen Verteidigungsbündnis (1945-1955) 2. Im Zeichen der "Massiven Vergeltung": Aufstellung und Ausbau der Luftwaffe (1956-1967/69) 3. Im Zeichen der "Flexiblen Antwort": Sicherheit im Bündnis und gesellschaftliche Integration (1967/69-1989) 4. Epochenwechsel: Die Bundeswehr im Wiederver- einigungsprozess ab 1989 5. Neue Verantwortung: Eine Armee im Einsatz (1991-2005) Einzigartige, bisher nicht gezeigte Exponate machen diese Geschichte lebendig. So sind in Gatow unter anderem zu sehen: das letzte erhaltene Exemplar des STOL-Experimental- flugzeuges Do-29, der Hubschrauber Sikorsky H-34G, mit dem Bundeskanzler Konrad Adenauer reiste und persönliche Dokumente aus dem Nachlass des früheren Inspekteurs der Luftwaffe und Namensgebers der Gatower Kaserne, Johannes Steinhoff. Ein Ausstellungsobjekt besonderer Art ist zweifellos die letzte von einstmals vierundzwanzig MiG-29 FULCRUM der Luftwaffe, die mit dem Ende der DDR im Oktober 1990 von den Luftstreitkräften der Nationalen Volksarmee übernommen worden waren. Insgesamt sieben Medienstationen und ein separater Kinoraum vermitteln mit mehr als 70 kurzen Filmdokumenten zur Geschichte der Luftwaffe und zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland zusätzliche Informationen und zeittypisches Flair aus fünf Jahrzehnten. Ergänzt wird die chronologisch aufgebaute Ausstellung durch Themenräume, in denen die Bereiche Materialinstandhaltung, Luftbildaufklärung, Flugabwehrraketensysteme, Flugkörper PERSHING Ia, Radarführung/Flugsicherung, Flugzeug- führerausbildung sowie das Leitbild und berufliche Selbstverständnis der Soldatinnen und Soldaten der Luftwaffe dargestellt werden. Die Ausstellung ist vom 15. September 2006 bis zum 31. August 2007 zu sehen.
Quelle: luftwaffenmuseum.de
Geschrieben von Jan Koennig, am 13-09-2006 19:39
Views : 136
Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Russland/GUS
Letztes Update: 02-07-2007 21:38
Geschrieben von René Kurzenberg, am 13-09-2006 11:26
Views : 285
Am 3. November 2005 hat ein Komitee die Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" mit 113 049 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative ist aus den Diskussionen um den Lärm der Kampfjets vom Typ F/A-18 in der Region des Militärflugplatzes Meiringen heraus entstanden. Sie hat folgenden Wortlaut: "In touristisch genutzten Erholungsgebieten dürfen in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden."
Inhalt der Initiative Der Initiativtext verlangt für die heutige Friedenszeit ein Verbot sämtlicher militärischer Übungsflüge mit Kampfjets der Typen F/A-18 (Hornet) und F-5 (Tiger) in den touristisch genutzten Erholungsgebieten der ganzen Schweiz. Der Begriff der touristisch genutzten Erholungsgebiete ist zu wenig klar, um den räumlichen Geltungsbereich der Initiative eindeutig zu bestimmen. Im Falle der Annahme der Initiative müsste dieser im Nachgang exakt festgelegt werden. Aufgrund der heutigen raumplanerischen Festlegungen lässt sich jedoch sagen, dass Gebiete insbesondere in den Alpen, aber auch im Jura und im Mittelland betroffen wären.
Auswirkungen der Initiative Die Armee erfüllt mit ihren Kampfjets den verfassungsmässigen Auftrag zur Wahrung der Lufthoheit. Dazu gehört in Friedenszeiten insbesondere der Luftpolizeidienst, mit dem die Sicherheit im Luftraum auch zugunsten des Zivilluftverkehrs gewährleistet wird. Die Armee verfügt als einzige über die dazu notwendigen Mittel und Fähigkeiten und leistet dadurch einen zentralen und unabdingbaren Beitrag zur Wahrung der Souveränität und Neutralität der Schweiz. Damit die Armee ihre Aufgabe zur Wahrung der Lufthoheit in allen Lagen wahrnehmen kann, muss sie die Einsatzbereitschaft sicherstellen, was nur durch Übungsflüge mit Kampfjets in der Schweiz mit ihren spezifischen topografischen und meteorologischen Gegebenheiten möglich ist. Der Armee stehen heute zwei Haupttrainingsräume für Kampfjets über den Alpen zur Verfügung. Diese liegen über typischen Tourismusregionen der Schweiz und würden bei Annahme der Initiative stark eingeschränkt. Dadurch könnte die Armee keine glaubwürdigen Übungen mit Kampfjets in der Schweiz mehr durchführen. Wegen der Verkehrsströme der Zivilluftfahrt und der geografischen Lage der Landesflughäfen können die Trainingsräume praktisch nicht verschoben werden. Das gänzliche Auslagern der Übungsflüge ins Ausland wäre als Alternative ungenügend und unrealistisch, weil die Piloten mit den topografischen und meteorologischen Besonderheiten der Schweiz vertraut sein müssen und die Partnerstaaten ohne entsprechende Gegenleistungen kaum zur Übernahme des Schweizer Fluglärms bereit wären. Die Annahme der Initiative würde deshalb die Übungstätigkeit und damit die Einsatzbereitschaft der Kampfjets erheblich beeinträchtigen. Sie würde deshalb unweigerlich dazu führen, dass die Schweiz ihre Lufthoheit und damit ihre Souveränität und Neutralität nicht mehr glaubwürdig wahren könnte.
Haltung des Bundesrats Die Initiative hätte im Falle der Annahme schwerwiegende Auswirkungen auf die Fähigkeit der Schweiz zum Schutz ihres Luftraums und damit ihrer Souveränität und Neutralität. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ab. Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen des militärischen Fluglärms jedoch bewusst. Die Armee nimmt bereits heute soweit als möglich Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung. Die Armee hat in der Vergangenheit zahlreiche Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung getroffen. Dazu zählen namentlich das Verlagern besonders lärmintensiver Nacht- und Tiefflugübungen ins Ausland und im Vergleich zur Zivilluftfahrt sehr restriktive Jetflug-Betriebszeiten auf den Flugplätzen (8.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr, kein Jet-Flugbetrieb am Wochenende). Zudem sind die militärischen Jetflüge im Zuge des Abbaus der Kampfjetflotte von rund 300 Flugzeugen im Jahre 1994 auf heute noch 87 massiv zurückgegangen. Für den Bundesrat besteht deshalb kein genereller Handlungsbedarf im Sinne eines Gegenvorschlags.
Weiteres Vorgehen Das Parlament wird die Beratungen zur Initiative voraussichtlich in der Wintersession aufnehmen. Bis spätestens Anfang Mai 2008 muss das Parlament einen Beschluss zur Initiative fassen. Im Anschluss daran hat der Bundesrat die Initiative bis spätestens im März 2009 dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.
Quelle: vbs.admin.ch
Geschrieben von René Kurzenberg, am 13-09-2006 09:55
Views : 518
Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Restliche Welt
Lufthansa wird neben zahlreichen anderen Luftverkehrsgesellschaften Preisabsprachen im Luftfrachtbereich vorgeworfen. Nach gerichtlicher Genehmigung wird Lufthansa - einschließlich Lufthansa Cargo AG und Swiss International Air Lines Ltd. - von den in den USA anhängigen zivilrechtlichen Sammelklagen freigestellt. Lufthansa hatte beim zuständigen US Justizministerium, der EU-Kommission und anderen Kartellbehörden Selbstanzeige erstattet und bedingte Immunität erhalten.
Quelle: Deutsche Lufthansa AG Konzernkommunikation
Letztes Update: 16-03-2008 21:03