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20 Jahre DRF-Rettungshubschrauber ?Christoph 53? in Mannheim Drucken E-Mail
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Geschrieben von René Kurzenberg, am 17-09-2006 19:28

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Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Europa

Das Luftrettungszentrum Mannheim der DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) beteiligt sich aktiv am Flugplatzfest des City-Airport Mannheim. Das Besondere ist, dass es am 23. September gleich zwei Jubiläen zu feiern gibt: Die DRF betreibt seit 20 Jahren das Luftrettungszentrum am City-Airport, der wiederum wird 80 Jahre alt. Aus diesem Anlass bieten der Flughafen und die DRF ihren Besuchern ein buntes Programm. Die DRF stellt einen voll ausgerüsteten Rettungshubschrauber zur Besichtigung zur Verfügung und eine Crew, bestehend aus Pilot, Notarzt und Rettungsassistent, wird Fragen beantworten. An einem Informationsstand können sich interessierte Besucher über die wichtige Arbeit der gemeinnützigen Luftrettungsorganisation informieren. Die Feuerwehr wird sich mit einer Vorführung der Feuerwehrtaucher beteiligen und zudem ein Löschfahrzeug, einen Bergekran und ein Schadstoffspürfahrzeug ausstellen. Auch die Kinder kommen nicht zu kurz. Sie können an Übungen der DRF-Initiative „Kinder lernen helfen" teilnehmen.

Das Luftrettungszentrum Mannheim

Die DRF gründete das Luftrettungszentrum am 1. Juli 1986. Bis heute leistete „Christoph 53" rund 10.300 Einsätze. Der Hubschrauber ist täglich von 7:00 morgens bis Sonnenuntergang einsatzbereit.
An den Start ging die mit einem Piloten, einem Notarzt und einem Rettungsassistenten besetzte Maschine als Intensivtransporthubschrauber. Das heißt, dass sie in erster Linie für den dringenden Transport von Patienten zwischen Kliniken eingesetzt wurde. Im Sommer 2005 hat das baden-württembergische Ministerium für Arbeit und Soziales jedoch die Aufgaben aller Intensivtransporthubschrauber in Baden-Württemberg erweitert. Früher wurden Intensivtransporthubschrauber nur dann für Notfalleinsätze angefordert, wenn der nächstgelegene Rettungshubschrauber schon im Einsatz war. Seit 2005 kann die zuständige Leitstelle den Hubschrauber direkt anfordern, wenn er das notarztbesetzte Rettungsmittel ist, das den Notfallort am schnellsten erreicht.

Seit Mitte Mai 2006 wird „Christoph 53" zudem über die neue Rettungsleitstelle Rhein-Neckar alarmiert. Die gesamte Region zwischen Mannheim im Westen, Heilbronn und Buchen im Odenwald im Osten sowie Pfungstadt im Norden und dem Autobahnkreuz Walldorf im Süden profitiert von der neuen Regelung. So erreicht „Christoph 53" einen Einsatzort in Neckargemünd zum Beispiel innerhalb von ca. 6 Flugminuten, einen Einsatzort in Sinsheim innerhalb von ca. 9 Flugminuten. Die bisherige Anflugzeit von Ludwigshafen aus („Christoph 5") beträgt nach Neckargemünd ca. 9 Minuten, nach Sinsheim 13 Minuten. Wie sinnvoll die neuen Einsatzprinzipien sind, zeigen die steigenden Einsatzzahlen.

Quelle: drf.de

Letztes Update: 02-07-2007 21:30

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50 Luftwaffe der Bundeswehr - Ausstellung in Gatow Drucken E-Mail
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Geschrieben von René Kurzenberg, am 17-09-2006 19:26

Views : 286

Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Europa

Einen kompletten Flugzeughangar hat das Luftwaffenmuseum der Bundeswehr in Berlin-Gatow eigens für diesen Anlass restauriert. Der Hangar 7, der als Depothalle lange Zeit am Rand des ausgedehnten Geländes des Luftwaffenmuseums im Dornröschenschlaf lag, beherbergt in frischem Glanz für die Dauer eines Jahres die Sonderausstellung zum Jubiläum der fliegenden Teilstreitkraft der Bundeswehr. Vom 15. September 2006 bis zum 31. August 2007 stellt die Schau auf rund 3.000 Quadratmetern die Etappen der ereignisreichen und wechselvollen Geschichte der Luftwaffe im Kontext der Bundeswehrhistorie seit den 1950er Jahren dar.

Dem trägt die Struktur der Ausstellung mit ihrer Unterteilung in fünf große Zeitabschnitte Rechnung:

1. Sicherheit im Kalten Krieg: Die Bundesrepublik und ihr Beitrag zum westlichen Verteidigungsbündnis (1945-1955)
2. Im Zeichen der "Massiven Vergeltung": Aufstellung und Ausbau der Luftwaffe (1956-1967/69)
3. Im Zeichen der "Flexiblen Antwort": Sicherheit im Bündnis und gesellschaftliche Integration (1967/69-1989)
4. Epochenwechsel: Die Bundeswehr im Wiederver- einigungsprozess ab 1989
5. Neue Verantwortung: Eine Armee im Einsatz (1991-2005)

Einzigartige, bisher nicht gezeigte Exponate machen diese Geschichte lebendig. So sind in Gatow unter anderem zu sehen: das letzte erhaltene Exemplar des STOL-Experimental- flugzeuges Do-29, der Hubschrauber Sikorsky H-34G, mit dem Bundeskanzler Konrad Adenauer reiste und persönliche Dokumente aus dem Nachlass des früheren Inspekteurs der Luftwaffe und Namensgebers der Gatower Kaserne, Johannes Steinhoff. Ein Ausstellungsobjekt besonderer Art ist zweifellos die letzte von einstmals vierundzwanzig MiG-29 FULCRUM der Luftwaffe, die mit dem Ende der DDR im Oktober 1990 von den Luftstreitkräften der Nationalen Volksarmee übernommen worden waren.

Insgesamt sieben Medienstationen und ein separater Kinoraum vermitteln mit mehr als 70 kurzen Filmdokumenten zur Geschichte der Luftwaffe und zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland zusätzliche Informationen und zeittypisches Flair aus fünf Jahrzehnten. Ergänzt wird die chronologisch aufgebaute Ausstellung durch Themenräume, in denen die Bereiche Materialinstandhaltung, Luftbildaufklärung, Flugabwehrraketensysteme, Flugkörper PERSHING Ia, Radarführung/Flugsicherung, Flugzeug- führerausbildung sowie das Leitbild und berufliche Selbstverständnis der Soldatinnen und Soldaten der Luftwaffe dargestellt werden.

Die Ausstellung ist vom 15. September 2006 bis zum 31. August 2007 zu sehen.

Quelle: luftwaffenmuseum.de

Letztes Update: 02-07-2007 21:30

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Russland hat großes Interesse an EADS-Sperrpaket Drucken E-Mail
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Geschrieben von Jan Koennig, am 13-09-2006 19:39

Views : 136

Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Russland/GUS


Russland möchte ein Sperrpaket der EADS (European Aeronautic Defence & Space Co) erhalten.
Diese Erklärung gab Sergej Prichodko, der für auswärtige Angelegenheiten zuständige Assistent des russischen Präsidenten, am Dienstag ab,
berichtet die heutige Tageszeitung "Wedomosti". Anfang der Woche hatte EADS offiziell mitgeteilt, dass die russische Vneshtorgbank neuer Aktieninhaber des Unternehmens mit 5,02 Prozent geworden ist.

Dies müsse allerdings nicht unbedingt ein Sperrpaket, also 25 Prozent plus eine Aktie, sein, fügte Prichodko hinzu. Erörtert werden auch Möglichkeiten, dass Russland mit den EADS-Hauptaktionären auf gleicher Stufe stehe und dass "wir an der Verwaltung teilnehmen könnten". Sollte das gelingen, so würde Russland eine vollberechtigte Stellung im Direktorenrat der Gesellschaft anstreben, wozu Änderungen am Statut erforderlich sein werden.

"Eine Alternative wäre ein Austausch von Aktien zwischen EADS und der gerade in Russland entstehenden Vereinigten Flugzeugbaugesellschaft (OAK)", teilte ein Experte mit, der über OAK-Pläne informiert ist.

Jegliche konkreten Schritte zu einem russischen Einstieg bei EADS sind nur nach prinzipiellen politischen Vereinbarungen zwischen Präsident Wladimir Putin, Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Jacques Chirac möglich, stellt Konstantin Makijenko, Experte des Zentrums für Strategie- und Technologienanalyse, fest. Das nächste Treffen der Staatsc7hefs soll am 22. September in Paris stattfinden.

Dank der Nachrichten aus Russland ist die Marktkapitalisierung des Unternehmens, die im Juni um 26 Prozent geschrumpft war, innerhalb der letzten zweieinhalb Wochen von 23,6 auf 24,5 Milliarden Dollar angestiegen. Nach der Erklärung Prichodkos legten die EADS-Aktien an der Pariser Börse um mehr als fünf Prozent zu. Der Marktwert eines Sperrpakets beträgt derzeit 6,1 Milliarden US-Dollar.

Auf einem üblichen Weg ist eine solcher Zins bei den Staatsbanken nicht zu kriegen: Laut Vorschrift der Zentralbank Russlands dürfen die russischen Banken höchstens ein Viertel ihres Kapitals in die Aktien eines Unternehmens investieren. Nach dem Stand vom 1. Juli belief sich das Aktienkapital des größten russischen Geldinstituts, Sberbank, auf 2,7 Milliarden Dollar, gefolgt von der Vneshtorgbank-Gruppe mit 1,4 Milliarden Dollar.

"Es wäre logisch, über die Vnesheconombank zu verhandeln, die nach den russischen Vorstellungen keine klassische Bank ist und den Regelungen nicht unterliegt", meint Andrej Tscherepanow, Ex-Direktor des Amts für Auslandsoperationen der Zentralbank. (RIA)



Letztes Update: 02-07-2007 21:38

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Schweiz: "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten": Bundesrat empfiehlt Initiative zur Ablehnung Drucken E-Mail
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Geschrieben von René Kurzenberg, am 13-09-2006 11:26

Views : 285

Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Europa


Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" verabschiedet. Die Initiative verlangt in Friedenszeiten ein Verbot von militärischen Übungen mit Kampfjets in touristisch genutzten Erholungsgebieten. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie die Übungsmöglichkeiten mit Kampfjets in der Schweiz so stark einschränken würde, dass die Einsatzbereitschaft der Armee zum Schutz des Schweizer Luftraums gefährdet wäre. Damit wäre die Souveränität und Neutralität der Schweiz nicht mehr gewährleistet. Er beantragt deshalb dem Parlament, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag und mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten.

 

Am 3. November 2005 hat ein Komitee die Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" mit 113 049 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative ist aus den Diskussionen um den Lärm der Kampfjets vom Typ F/A-18 in der Region des Militärflugplatzes Meiringen heraus entstanden. Sie hat folgenden Wortlaut: "In touristisch genutzten Erholungsgebieten dürfen in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden."

Inhalt der Initiative
Der Initiativtext verlangt für die heutige Friedenszeit ein Verbot sämtlicher militärischer Übungsflüge mit Kampfjets der Typen F/A-18 (Hornet) und F-5 (Tiger) in den touristisch genutzten Erholungsgebieten der ganzen Schweiz.
Der Begriff der touristisch genutzten Erholungsgebiete ist zu wenig klar, um den räumlichen Geltungsbereich der Initiative eindeutig zu bestimmen. Im Falle der Annahme der Initiative müsste dieser im Nachgang exakt festgelegt werden. Aufgrund der heutigen raumplanerischen Festlegungen lässt sich jedoch sagen, dass Gebiete insbesondere in den Alpen, aber auch im Jura und im Mittelland betroffen wären.

Auswirkungen der Initiative
Die Armee erfüllt mit ihren Kampfjets den verfassungsmässigen Auftrag zur Wahrung der Lufthoheit. Dazu gehört in Friedenszeiten insbesondere der Luftpolizeidienst, mit dem die Sicherheit im Luftraum auch zugunsten des Zivilluftverkehrs gewährleistet wird. Die Armee verfügt als einzige über die dazu notwendigen Mittel und Fähigkeiten und leistet dadurch einen zentralen und unabdingbaren Beitrag zur Wahrung der Souveränität und Neutralität der Schweiz.
Damit die Armee ihre Aufgabe zur Wahrung der Lufthoheit in allen Lagen wahrnehmen kann, muss sie die Einsatzbereitschaft sicherstellen, was nur durch Übungsflüge mit Kampfjets in der Schweiz mit ihren spezifischen topografischen und meteorologischen Gegebenheiten möglich ist.
Der Armee stehen heute zwei Haupttrainingsräume für Kampfjets über den Alpen zur Verfügung. Diese liegen über typischen Tourismusregionen der Schweiz und würden bei Annahme der Initiative stark eingeschränkt. Dadurch könnte die Armee keine glaubwürdigen Übungen mit Kampfjets in der Schweiz mehr durchführen. Wegen der Verkehrsströme der Zivilluftfahrt und der geografischen Lage der Landesflughäfen können die Trainingsräume praktisch nicht verschoben werden. Das gänzliche Auslagern der Übungsflüge ins Ausland wäre als Alternative ungenügend und unrealistisch, weil die Piloten mit den topografischen und meteorologischen Besonderheiten der Schweiz vertraut sein müssen und die Partnerstaaten ohne entsprechende Gegenleistungen kaum zur Übernahme des Schweizer Fluglärms bereit wären.
Die Annahme der Initiative würde deshalb die Übungstätigkeit und damit die Einsatzbereitschaft der Kampfjets erheblich beeinträchtigen. Sie würde deshalb unweigerlich dazu führen, dass die Schweiz ihre Lufthoheit und damit ihre Souveränität und Neutralität nicht mehr glaubwürdig wahren könnte.

Haltung des Bundesrats
Die Initiative hätte im Falle der Annahme schwerwiegende Auswirkungen auf die Fähigkeit der Schweiz zum Schutz ihres Luftraums und damit ihrer Souveränität und Neutralität. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ab.
Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen des militärischen Fluglärms jedoch bewusst. Die Armee nimmt bereits heute soweit als möglich Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung. Die Armee hat in der Vergangenheit zahlreiche Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung getroffen. Dazu zählen namentlich das Verlagern besonders lärmintensiver Nacht- und Tiefflugübungen ins Ausland und im Vergleich zur Zivilluftfahrt sehr restriktive Jetflug-Betriebszeiten auf den Flugplätzen (8.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr, kein Jet-Flugbetrieb am Wochenende). Zudem sind die militärischen Jetflüge im Zuge des Abbaus der Kampfjetflotte von rund 300 Flugzeugen im Jahre 1994 auf heute noch 87 massiv zurückgegangen. Für den Bundesrat besteht deshalb kein genereller Handlungsbedarf im Sinne eines Gegenvorschlags.

Weiteres Vorgehen
Das Parlament wird die Beratungen zur Initiative voraussichtlich in der Wintersession aufnehmen. Bis spätestens Anfang Mai 2008 muss das Parlament einen Beschluss zur Initiative fassen. Im Anschluss daran hat der Bundesrat die Initiative bis spätestens im März 2009 dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Quelle: vbs.admin.ch


Letztes Update: 02-07-2007 21:30

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Lufthansa schließt Vergleich: Sammelklagen in den USA erledigt Drucken E-Mail
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Geschrieben von René Kurzenberg, am 13-09-2006 09:55

Views : 518    

Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Restliche Welt


Vorbehaltlich der Genehmigung durch das zuständige Gericht, haben sich Lufthansa und Klägervertreter heute in einem Vergleichsvertrag auf die Zahlung von 85 Millionen US Dollar für die in den USA anhängigen zivilrechtlichen Sammelklagen geeinigt.

Lufthansa wird neben zahlreichen anderen Luftverkehrsgesellschaften Preisabsprachen im Luftfrachtbereich vorgeworfen. Nach gerichtlicher Genehmigung wird Lufthansa - einschließlich Lufthansa Cargo AG und Swiss International Air Lines Ltd. - von den in den USA anhängigen zivilrechtlichen Sammelklagen freigestellt. Lufthansa hatte beim zuständigen US Justizministerium, der EU-Kommission und anderen Kartellbehörden Selbstanzeige erstattet und bedingte Immunität erhalten.

Quelle: Deutsche Lufthansa AG Konzernkommunikation


Letztes Update: 16-03-2008 21:03

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