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Super-Pumas d. Schweizer Armee auf Sumatra: Operationen werden 27.02. beendet E-Mail
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Geschrieben von René Kurzenberg, am 19-02-2005 15:41

Views : 367

Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Europa


In Absprache mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) hat der Chef des VBS, Bundespräsident Samuel Schmid, entschieden, die Flugoperationen der Task Force SUMA spätestens am 27. Februar zu beenden. Die Phase der Nothilfe im Einsatzgebiet der Task Force SUMA ist abgeschlossen. Die Abbauarbeiten und der Rücktransport der Helikopter werden in der Folge noch mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA, die ihre Operationen im gesamten Tsunamigebiet bereits im Dezember 2004 eingeleitet hat, wird ihren Einsatz unabhängig von diesem Umstand vor Ort weiterführen.

 

Nach einem entsprechenden Bundesratsbeschluss vom 7. Januar 2005 stehen seit dem 10. Januar drei Super Puma-Transporthelikopter der Luftwaffe und ein Detachement von 50 freiwilligen Armeeangehörigen (Operation SUMA) auf der von der Tsunami-Katastrophe besonders stark heimgesuchten indonesischen Insel Sumatra zur Unterstützung der humanitären Hilfeleistungen des UNHCR im Einsatz.

Die Operation wurde vom Bundesrat auf maximal drei Monate angelegt. Gemäss Militärgesetz muss die Bundesversammlung diesen Auslandeinsatz in der Frühjahrssession rückwirkend genehmigen. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft an das Parlament am 2. Februar verabschiedet.

Der Einsatz erfolgt subsidiär zugunsten des UNHCR und wird von den Besatzungen, dem Boden- und Sicherungspersonal als freiwilliger Assistenzdienst im Ausland zur Unterstützung der humanitären Hilfeleistung des UNHCR geleistet. Die Einsatzverantwortung liegt bei den zuständigen Organen des UNHCR. Die Armeeangehörigen sind nicht bewaffnet.

Am 18. Januar konnten die Hilfsflüge im Katastrophengebiet aufgenommen werden. Seither transportierten die drei Super Pumas in über 280 Flugstunden gegen 195 Tonnen Hilfsgüter und über 1200 Personen. Bei den Hilfsgütern handelt es sich in der Regel um Zelte, Decken und Medikamente. Die zu transportierenden Personen werden durch das UNHCR bestimmt. Es handelt sich um Ärzte, Helfer, Flüchtlinge und Verletzte.

Quelle: vbs.ch

Letztes Update : 02-07-2007 21:30

   

Schlüsselworte : einsatzverantwortung, bundesratsbeschluss, transporthelikopter, katastrophengebiet, sicherungspersonal, bundesversammlung, transportierenden, assistenzdienst, hilfeleistungen, transportierten,


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