Der am 20.05.2005 ergangene Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes wurde am Flughafen Leipzig/Halle mit großer Freude aufgenommen. Eric Malitzke, Geschäftsführer der Flughafen Leipzig/Halle GmbH: »Wir freuen uns außerordentlich über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, in der wir auch eine eindeutige Positionierung hinsichtlich des Hauptverfahrens sehen. Damit bestätigt das Bundesverwaltungsgericht zudem den am 4. November 2004 vom Regierungspräsidium Leipzig erteilten Planfeststellungsschluss, der die Voraussetzung für die geplante Einrichtung des DHL-Drehkreuzes war. Der Entscheid gibt sowohl dem Flughafen Leipzig/Halle als auch DHL die nötige Planungssicherheit, um unverzüglich von der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Neubau der Start- und Landebahn Süd Gebrauch zu machen.
Quelle: leipzig-halle-airport.de
Letztes Update : 01-07-2007 23:22
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Schlüsselworte : planfeststellungsbeschlusses, bundesverwaltungsgerichtes, bundesverwaltungsgericht, planfeststellungsschluss, planungssicherheit, hauptverfahrens, vollziehbarkeit, positionierung, voraussetzung, entscheidung, |
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