Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch, 31.8., einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Italien gutgeheissen, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beiden Staaten im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft regelt. Die Genehmigung durch die eidgenössischen Räte ist in der Wintersession 2005 vorgesehen.
Vom 10. bis 26. Februar 2006 finden in Turin/Italien die Olympischen Winterspiele statt. Die geografische Nähe des Austragungsortes der Winterolympiade 2006 zur Schweiz sowie der Stellenwert und die Internationalität der Veranstaltung fordern eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien im Bereich der Sicherheit. Erfahrungsgemäss geniessen Veranstaltungen dieser Art weltweite Aufmerksamkeit und bieten dadurch extremistischen Gruppierungen die Möglichkeit, durch terroristische Angriffe ihre Ziele zu verfolgen.
Die Kooperation mit Italien bezweckt die Erleichterung des gegenseitigen systematischen Informationsaustausches über die allgemeine Luftlage sowie die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Parteien bei einer konkreten Bedrohung.
Unter dem Kommando des Gastlandes sind grenzüberschreitende Luftpolizeieinsätze bis hin zum Warnschuss mit Hilfe von Infrarotlockzielen (Flares) möglich. Ausgenommen dagegen bleiben Warnschüsse mit scharfer Munition und der Abschuss.
Auf die Souveränität der beiden Staaten und auf geltende bilaterale Abkommen wird Rücksicht genommen. Die Zusammenarbeit ist mit keinen finanziellen Verpflichtungen für die Eidgenossenschaft verbunden. Weder Italien noch die Schweiz werden für Luftpolizeieinsätze entschädigt.
Quelle: EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT Information Letztes Update : 01-07-2007 23:02
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