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DFS rüstet sich für die Fußball-WM/Flugbeschränkungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 Drucken E-Mail
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Geschrieben von René Kurzenberg, am 29-05-2006 21:41

Views : 470    

Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Europa

Mehrere Tausend zusätzliche Flüge werden zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 an den deutschen Flughäfen erwartet. Dies bedeutet für alle Partner im Luftverkehr - Flughäfen, Fluggesellschaften und Flugsicherung - eine große Herausforderung. Die DFS hat daher ein WM-Koordinationsteam gegründet, das eng mit den Flughäfen und Fluggesellschaften, aber auch mit dem Verkehrs-, Innen- und Verteidigungsministerium sowie mit den zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zusammenarbeitet und in ständigem Kontakt steht.

32 Mannschaften mit Spielern, Trainern und Betreuern, 12.000 Journalisten, Tausende VIPs und mehrere Millionen Fans wollen zur Fußball-Weltmeisterschaft pünktlich und sicher befördert werden und das zu einer Zeit, die in Deutschland ohnehin zur Hauptreisezeit zählt. Wie sich die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in konkreten Zahlen tatsächlich auf den Luftverkehr und das Flugverkehrsaufkommen in Deutschland auswirken wird, lässt sich trotz aller bislang schon vorliegenden Daten nur schwer beziffern. Erfahrungen aus der WM 2002 in Japan und Korea und aus der Europameisterschaft 2004 in Portugal fließen zwar in die Planungen mit ein, lassen sich aber nicht ohne weiteres auf die WM in Deutschland übertragen.

Auf jeden Fall wird das Personal bei der DFS in den vier Wochen verstärkt. Besonders in den Tagesrandzeiten, in denen ein Großteil des zusätzlichen Flugverkehrs abgewickelt werden muss, werden mehr Fluglotsen in den Kontrolltürmen und Radarzentralen eingesetzt werden.

Für den Sichtflugverkehr - dies sind insbesondere Privatflugzeuge, Sport- und Hobbyflieger - die nur bei entsprechenden Wetterlagen fliegen können, wird es Einflugverbote rund um die Stadien geben. Drei Stunden vor bis drei Stunden nach einem WM-Spiel gilt für Sichtflieger in einem Umkreis von 5,5 Kilometern (drei Seemeilen) um die Stadien und bis zu einer Höhe von 1.500 Metern ein absolutes Flugverbot. Dieses Flugverbot kann je nach Bedrohungslage auf einen Radius von bis zu 55 Kilometer (30 Seemeilen) und einer Höhe von 3.000 Metern ausgedehnt werden. Der normale Linien-, Charter- und Frachtflugverkehr ist von diesen Einschränkungen jedoch nicht betroffen.

Die Flugbeschränkungsgebiete (VFR-Flüge)

Für den Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft werden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet. Diese gelten nur für VFR-Flüge (Flüge nach Sichtflugregeln). Dabei kann es zu Einschränkungen bei der Anfliegbarkeit einzelner Flughäfen kommen. Es werden zwei Arten von Flugbeschränkungsgebieten unterschieden: die Drei-Meilen-Zone und die 30- Meilen-Zone. Die Drei-Meilen-Zone mit einem Radius von drei Nautischen Meilen und einer vertikalen Begrenzung bis zu einer Höhe von 5000 Fuß wird vom Bundesverkehrsministerium eingerichtet. Diese Zone ist mit der Veröffentlichung in den NfL (Nachrichten für Luftfahrer) für die dort angegebenen Zeiträume aktiviert.

Die Flugbeschränkungen in der Drei-Meilen-Zone gelten nur für VFR-Verkehr. Ausnahmen sind Flüge der Polizei, Einsatzflüge der Bundeswehr, Rettungsflüge sowie Sonderflüge des FIFA-Organisationskomitees nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Polizeibehörde des jeweiligen Bundeslandes. Die Drei-Meilen-Zone ist bei jedem der 64 Endrundenspiele um die betroffenen Stadien aktiviert. Die Beschränkungen treten drei Stunden vor jedem Spiel in Kraft und dauern bis drei Stunden nach Spielende an.

Die 30-Meilen-Zone: Die Aktivierung der 30-Meilen- Zone mit einem Radius von 30 Nautischen Meilen und einer vertikalen Begrenzung bis zu einer Höhe von 10.000 Fuß erfolgt im Zeitraum vom 9. Juni bis 9. Juli kurzfristig in Abhängigkeit von der Sicherheitslage, grundsätzlich aber mit einem Vorlauf von 24 Stunden. Das Bundeskriminalamt erstellt für jedes WM-Endrundenspiel eine Bedrohungsanalyse und gibt entsprechend dieser Analyse den Innenministerien der betroffenen Bundesländer eine Empfehlung. Auf Grundlage dieser Empfehlung treffen die Innenministerien der Länder ihre Entscheidung.

Die Aktivierungszeiten werden von der DFS bekannt gegeben. Für die Zeit der Aktivierung gelten die damit verbunden Beschränkungen für VFR-Flieger ab 1,5 Stunden vor Spielbeginn bis 1,5 Stunden nach Spielschluss. Ausnahmen gelten ebenso wie bei der Drei-Meilen- Zone für Flüge der Polizei, Einsatzflüge der Bundeswehr, Rettungsflüge und Sonderflüge des FIFA-Organisationskomitees nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Polizeibehörde des jeweiligen Bundeslandes. IFR-Flüge (Flüge nach Instrumentenflugregeln) IFR-Flüge auf koordinierte Zielflughäfen sind nur mit Airport-Slot möglich. Bei Flügen auf koordinierte Zielflughäfen ohne Airport-Slot drohen den Airlines Strafgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Zu den koordinierten Zielflughäfen gehören in Deutschland die drei Berliner Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld sowie die Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf und Stuttgart. Für den Zeitraum der WM haben auch die Flughäfen Hamburg, Nürnberg und Leipzig den Status eines koordinierten Zielflughafens. Die Flughäfen Frankfurt und München fallen während der WM für entsprechend angekündigte Zeiträume als Ausweichflughäfen für IFR-Flüge aus. Bei unangekündigten oder Ausweichflügen nach Frankfurt und München wird es Konsequenzen für die betreffende Airline geben. Bei regulär aufgegebenen IFR-Flügen werden Verspätungen berücksichtigt, ohne dass gleich der Airport-Slot verfällt. Eine Verspätung von bis zu 30 Minuten wird akzeptiert. Anfragen, die nach Ablauf dieser Zeitspanne eingehen, werden berücksichtigt, jedoch wird dann der Verspätungsgrund kontrolliert.

Quelle: dfs.de

Weitere Informationen für Piloten sind unter www.dfs-ais.de abrufbar!

Letztes Update : 02-07-2007 21:30

   

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