JetJournal.net  
  • German
  • Swedish
  • English
  • Norwegian
Home arrow Kurznachrichten arrow Münster/Osnabrück: Oberverwaltungsgericht gibt ?grünes Licht? für Start- und Landebahnverlängerung
 
 
 
Journal
Home
Airshows
Basevisits
Bundeswehr
Fototage
Galerie
Kennungen
Kurznachrichten
NVA LSK
Luftfahrtmuseen
Russ./Sowj. LSK
Sonstige Streitkräfte
Spezial
Service
Airshow Kalender
Glossar
Literatur
Personen
RSS
Typdatenbank

Suchen nach:
Amazon-Logo

eBay
Münster/Osnabrück: Oberverwaltungsgericht gibt ?grünes Licht? für Start- und Landebahnverlängerung Drucken E-Mail
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 
 

Geschrieben von René Kurzenberg, am 14-07-2006 14:05

Views : 354

Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Europa


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat an diesem Donnerstag die Klagen des Naturschutzbundes NRW und der privaten Kläger auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlängerung der Startbahn abgewiesen.

Im Jahr 1994 hatte der Flughafen Münster/Osnabrück bei der zuständigen Behörde, dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, den Antrag auf Verlängerung der Start- und Landebahn gestellt. Nach einem rund 10-jährigen Verfahren stimmte die Genehmigungsbehörde Ende Dezember 2004 dem Antrag zu und übermittelte einen positiven Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen Beschluss reichten der Naturschutzbund in NRW und Anwohner aus Greven und Ladbergen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Klagen ein. Diese Klagen wurden nun abgewiesen.

Das OVG hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Es besteht allerdings die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.

Flughafengeschäftsführer Gerd Stöwer zeigte sich höchst erfreut über die Entscheidung des OVG. Stöwer sagte: „Das OVG Münster hat heute den Weg für das wichtigste Zukunftsprojekt des Münsterlandes und des südwestlichen Niedersachsens freigemacht. Dieser Tag wird als ein Meilenstein in die Geschichte des Flughafens und der Region eingehen.“ Nach der Planfeststellungsbehörde habe nun auch ein deutsches Gericht, so Stöwer, die Rechtmäßigkeit und damit die Notwendigkeit des Projektes bestätigt.

Bezüglich einer Nachtflugregelung forderte das Gericht die Planfeststellungsbehörde auf, erneut abzuwägen und zu entscheiden. Bei dieser Abwägung ist, wie das Gericht unterstrichen hat, der heute ohnehin schon vorhandene Nachtflugbetrieb ebenso zu berücksichtigen wie die spezielle Bebauungssituation, die sich deutlich von anderen Flughäfen (z.B. Köln oder Düsseldorf) durch eine geringere Besiedlungsdichte unterscheidet. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Nachtflugbeschränkungen) wurden nicht vorgegeben. Der FMO wird nun der Planfeststellungsbehörde die Gründe des zwingenden Bedarfes des Nachtflugbetriebes darlegen.

Der Flughafen Münster/Osnabrück wird jetzt mit Hochdruck an die weitere Detailplanung des Projektes gehen. Mit dem Bau kann aus heutiger Sicht noch im Jahr 2007 begonnen werden. Insgesamt wird mit einer Bauzeit von rund 1,5 bis zwei Jahren gerechnet.

Zitate zum OVG-Urteil aus dem Aufsichtsrat:

• Thomas Kubendorff, Vorsitzender des Aufsichtsrates der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH und Landrat des Kreises Steinfurt:
„Heute ist ein guter Tag für unsere gesamte Region. Der weitere Ausbau des FMO wird auch für die künftigen Generationen in unserer Region von unschätzbarem Wert sein.“

• Dr. Berthold Tillmann, stellv. FMO-Aufsichtsratsvorsitzender und Oberbürgermeister der Stadt Münster:
„Ich bin hocherfreut, dass die Weichen für dieses so wichtige Projekt nun endlich gestellt sind. Münster wird erheblich von einem wachsenden Flughafen profitieren.“

• Burkhard Jasper, stellv. FMO-Aufsichtratsvorsitzender und Bürgermeister der Stadt Osnabrück:
„Auch für Osnabrück und das gesamte nordwestliche Niedersachsen ist diese Entscheidung von herausragender Bedeutung. Der FMO ist auch für uns einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren. In unserer Region werden dadurch zahlreiche neue Arbeitsplätze entstehen.“

Letztes Update : 02-07-2007 21:30

   

Benutzerkommentare  RSS feed Kommentar
 

Durschnittliche Benutzerbewertung

   (0 Stimme)

 
Kommentar Sprache: German (0), Swedish (0), English (0), Norwegian (0)

Fügen Sie Ihren Kommentar hinzu

Keine Kommentare vorhanden



mXcomment 1.0.8 © 2007-2008 - visualclinic.fr
License Creative Commons - Some rights reserved
< zurück   weiter >
Portal
Home zu Favoriten
Seite zu Favoriten
Als Startseite
Wir über uns
Empfehlen
Verlinkung
FAQ
Kontakt
Spende
Anzeigen
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
JetJournal Newsletter


Netzwerke
JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Mr. Wong JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Webnews JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Icio JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Oneview JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen:  FAV!T Social Bookmarking JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Favoriten.de JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Seekxl JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Social Bookmark Portal JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: BoniTrust JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Power-Oldie JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Bookmarks.cc JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Newskick JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Newsider JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Linksilo JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Readster JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Yigg JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Linkarena JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Digg JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Del.icoi.us JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Reddit JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Simpy JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: StumbleUpon JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Slashdot JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Netscape JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Furl JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Yahoo JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Blogmarks JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Diigo JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Technorati JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Newsvine JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Blinkbits JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Ma.Gnolia JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Smarking JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Netvouz JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Folkd JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Spurl JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Google JetJournal bei folgenden Dienst bekanntmachen: Blinklist Information
Social Bookmarking
 
Top!
Top!