Wir möchten Sie informieren, dass das Verwaltungsgericht in Braunschweig gestern Abend die Verfügung des Luftfahrtbundesamtes (LBA) bezüglich der Betriebsgenehmigung für die Fluggesellschaft dauair ausgesetzt hat. Somit hat die dauair Ihren Flugbetrieb ab Rostock-Laage heute Morgen uneingeschränkt wieder aufgenommen. Der Flugplan behält somit bis zu einer weitergehenden Entscheidung seine Gültigkeit. Neben München bleiben auch die Verbindungen nach Köln/Bonn, Dortmund und Zürich bestehen.