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Schweiz: "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten": Bundesrat empfiehlt Initiative zur Ablehnung Drucken E-Mail
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Geschrieben von René Kurzenberg, am 13-09-2006 11:26

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Veröffentlicht in : Kurznachrichten (News), Europa


Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" verabschiedet. Die Initiative verlangt in Friedenszeiten ein Verbot von militärischen Übungen mit Kampfjets in touristisch genutzten Erholungsgebieten. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil sie die Übungsmöglichkeiten mit Kampfjets in der Schweiz so stark einschränken würde, dass die Einsatzbereitschaft der Armee zum Schutz des Schweizer Luftraums gefährdet wäre. Damit wäre die Souveränität und Neutralität der Schweiz nicht mehr gewährleistet. Er beantragt deshalb dem Parlament, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag und mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten.

 

Am 3. November 2005 hat ein Komitee die Volksinitiative "Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" mit 113 049 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative ist aus den Diskussionen um den Lärm der Kampfjets vom Typ F/A-18 in der Region des Militärflugplatzes Meiringen heraus entstanden. Sie hat folgenden Wortlaut: "In touristisch genutzten Erholungsgebieten dürfen in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden."

Inhalt der Initiative
Der Initiativtext verlangt für die heutige Friedenszeit ein Verbot sämtlicher militärischer Übungsflüge mit Kampfjets der Typen F/A-18 (Hornet) und F-5 (Tiger) in den touristisch genutzten Erholungsgebieten der ganzen Schweiz.
Der Begriff der touristisch genutzten Erholungsgebiete ist zu wenig klar, um den räumlichen Geltungsbereich der Initiative eindeutig zu bestimmen. Im Falle der Annahme der Initiative müsste dieser im Nachgang exakt festgelegt werden. Aufgrund der heutigen raumplanerischen Festlegungen lässt sich jedoch sagen, dass Gebiete insbesondere in den Alpen, aber auch im Jura und im Mittelland betroffen wären.

Auswirkungen der Initiative
Die Armee erfüllt mit ihren Kampfjets den verfassungsmässigen Auftrag zur Wahrung der Lufthoheit. Dazu gehört in Friedenszeiten insbesondere der Luftpolizeidienst, mit dem die Sicherheit im Luftraum auch zugunsten des Zivilluftverkehrs gewährleistet wird. Die Armee verfügt als einzige über die dazu notwendigen Mittel und Fähigkeiten und leistet dadurch einen zentralen und unabdingbaren Beitrag zur Wahrung der Souveränität und Neutralität der Schweiz.
Damit die Armee ihre Aufgabe zur Wahrung der Lufthoheit in allen Lagen wahrnehmen kann, muss sie die Einsatzbereitschaft sicherstellen, was nur durch Übungsflüge mit Kampfjets in der Schweiz mit ihren spezifischen topografischen und meteorologischen Gegebenheiten möglich ist.
Der Armee stehen heute zwei Haupttrainingsräume für Kampfjets über den Alpen zur Verfügung. Diese liegen über typischen Tourismusregionen der Schweiz und würden bei Annahme der Initiative stark eingeschränkt. Dadurch könnte die Armee keine glaubwürdigen Übungen mit Kampfjets in der Schweiz mehr durchführen. Wegen der Verkehrsströme der Zivilluftfahrt und der geografischen Lage der Landesflughäfen können die Trainingsräume praktisch nicht verschoben werden. Das gänzliche Auslagern der Übungsflüge ins Ausland wäre als Alternative ungenügend und unrealistisch, weil die Piloten mit den topografischen und meteorologischen Besonderheiten der Schweiz vertraut sein müssen und die Partnerstaaten ohne entsprechende Gegenleistungen kaum zur Übernahme des Schweizer Fluglärms bereit wären.
Die Annahme der Initiative würde deshalb die Übungstätigkeit und damit die Einsatzbereitschaft der Kampfjets erheblich beeinträchtigen. Sie würde deshalb unweigerlich dazu führen, dass die Schweiz ihre Lufthoheit und damit ihre Souveränität und Neutralität nicht mehr glaubwürdig wahren könnte.

Haltung des Bundesrats
Die Initiative hätte im Falle der Annahme schwerwiegende Auswirkungen auf die Fähigkeit der Schweiz zum Schutz ihres Luftraums und damit ihrer Souveränität und Neutralität. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ab.
Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen des militärischen Fluglärms jedoch bewusst. Die Armee nimmt bereits heute soweit als möglich Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung. Die Armee hat in der Vergangenheit zahlreiche Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung getroffen. Dazu zählen namentlich das Verlagern besonders lärmintensiver Nacht- und Tiefflugübungen ins Ausland und im Vergleich zur Zivilluftfahrt sehr restriktive Jetflug-Betriebszeiten auf den Flugplätzen (8.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr, kein Jet-Flugbetrieb am Wochenende). Zudem sind die militärischen Jetflüge im Zuge des Abbaus der Kampfjetflotte von rund 300 Flugzeugen im Jahre 1994 auf heute noch 87 massiv zurückgegangen. Für den Bundesrat besteht deshalb kein genereller Handlungsbedarf im Sinne eines Gegenvorschlags.

Weiteres Vorgehen
Das Parlament wird die Beratungen zur Initiative voraussichtlich in der Wintersession aufnehmen. Bis spätestens Anfang Mai 2008 muss das Parlament einen Beschluss zur Initiative fassen. Im Anschluss daran hat der Bundesrat die Initiative bis spätestens im März 2009 dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Quelle: vbs.admin.ch


Letztes Update : 02-07-2007 21:30

   

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