Nach gemeinsamen Anstrengungen von Eurocopter und den Luftfahrtbehörden
EASA (Europa), FAA (USA) und TCCA (Kanada) hat die EASA am 31. Mai 2007
die EC145 zum Betrieb mit Nachtsichtgeräten zugelassen. Eurocopter
bietet als erster Hubschrauberhersteller zivilen Betreibern diese
Fähigkeit an.
Das
Zulassungsprogramm wurde von einer EC145 absolviert, deren
Konfiguration auf der EC145 der französischen Sécurité Civile beruht.
Diese Auslegung umfasst unter anderem das Anzeigesystem MEGHAS und ein
Flight Management System vom Typ CMA3000. Zertifiziert wurden bei
dieser Konfiguration ein Sicht- und Bildverarbeitungssystem für
Nachtflüge (Night Vision Imaging System, NVIS) einschließlich
kompatibler Innen- und Außenbeleuchtung für den Betrieb vorerst mit den
Nachtsichtgeräten ITT F 4949 bzw. NOGALIGHT NL-93 und die anzuwendenden
Regeln laut dem dedizierten Flight Manual Supplement 9.2-48. Dieser
technische Vorstoß gestattet nun auch Zivilbetreibern die Nutzung von
Nachtsichtgeräten, um ihr Einsatzspektrum zu erweitern und die
Sicherheit bei Nachteinsätzen zu erhöhen. Neben dem unbestreitbaren
Vorteil, dass die ergänzende Musterzulassung prinzipiell die
Zertifizierung einer ganzen Flotte gestattet, erlaubt sie nunmehr die
Umsetzung einer herstellerseitig entwickelten, vollständig integrierten
und sehr bequemen Lösung.
Auch wenn diese Fähigkeitserweiterung
vorrangig für Neuhubschrauber vorgesehen ist, kann sie auch an bereits
in Betrieb stehenden Helikoptern vorgenommen werden.
Für die Konfigurationserweiterung auf den Betrieb mit Nachtsichtgeräten müssen zwei technische Voraussetzungen gegeben sein:
Im
nächsten Schritt wird Eurocopter diese erweiterte Nachtflugfähigkeit
auf die Plattform EC135 übertragen sowie auf Kundenanfrage weitere
Konfigurationen entwickeln und zertifizieren, die gegebenenfalls auch
weitere Nachtsichtgeräte unterstützen.
Quelle: eads.net