Massgebend
für den Betrieb des Flugplatzes Payerne ist das entsprechende
Objektblatt des Sachplans Militär, der derzeit in Vernehmlassung ist.
Der Sachplan sah pro Jahr 13 900 Flugbewegungen für Kampfjets vor. Die
Kantone Freiburg und Waadt sowie mehrere Gemeinden und Anwohner fochten
die ursprünglich vorgesehene Zahl der Flugbewegungen an; diese wurde
nun auf der Grundlage der für die kommenden Jahre erwarteten
Entwicklungen angepasst. Neu sind maximal 11 000 Flugbewegungen pro
Jahr vorgesehen, was im Vergleich zum Entwurf des Sachplans Militär
einer Senkung von beinahe 20 % entspricht. Diese Reduktion erklärt sich
durch die finanzielle und personelle Situation der Luftwaffe sowie
durch den vorzeitigen Einsatz des neuen Schulungsflugzeugs PC-21, das
die Kampfjets des Typs Tiger für die Pilotenausbildung ersetzt. Derzeit
kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Zahl der
jährlichen Flugbewegungen in Payerne langfristig wieder angehoben
werden muss. Die Kantone Freiburg und Waadt begrüssen den Entscheid der
Schweizer Armee.
Raumplanung und Lärmschutz
Gleichzeitig zum Entscheid des VBS haben die mit dem Lärmschutz
betrauten Dienststellen der Kantone Freiburg und Waadt für die Umgebung
des Flugplatzes Payerne eine Richtlinie für die Raumplanung erlassen.
In dieser Richtlinie sind drei Sektoren definiert: Im ersten Sektor mit
Lärmimmissionen von über 63 Dezibel (dB) ist eine Einzonung in die
Bauzone grundsätzlich untersagt. Im zweiten Sektor mit Immissionen von
60 bis 63 dB ist eine Einzonung möglich, sofern die erforderlichen
Lärmschutz-Massnahmen getroffen werden. Im dritten Sektor schliesslich
mit Immissionen von weniger als 60 dB gibt es keine Einschränkungen -
vorausgesetzt natürlich, die übrigen raumplanerischen Kriterien für
eine Einzonung sind erfüllt.
Von den ersten beiden Sektoren sind, unterschiedlich stark, fünf
Freiburger (Bussy, Cugy, Les Montets, Morens, Rueyres-les-Prés) und
zwei Waadtländer Gemeinden (Grandcour und Payerne) betroffen.
Zivilluftfahrt
Gegenwärtig laufen zwei Verfahren im Hinblick auf eine Öffnung des
Flugplatzes Payerne für die Zivilluftfahrt. Einerseits ist der Sachplan
Infrastruktur der Luftfahrt in Vernehmlassung, und andererseits wurde
das zivile Betriebsreglement öffentlich aufgelegt. Die Obergrenze für
die zivile Aktivität wurde ungeachtet des Luftfahrzeugstyps auf
insgesamt 8400 Bewegungen pro Jahr festgelegt. Auf den
Lärmbelastungskataster wird dies kaum Auswirkungen haben; die neuen
Entscheide werden aber die laufenden Verfahren günstig beeinflussen.
Quelle: vbs.admin.ch