Das UNHCR hatte am 6. Januar 2005 eine entsprechende Anfrage an die Schweiz gerichtet. Gestützt darauf hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Planung aufgenommen und die militärische Machbarkeit geprüft.
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 7. Januar 2005 werden dem UNHCR subsidiär folgende Mittel zur Verfügung gestellt:
drei Transporthelikopter Typ Super Puma;
die notwendigen Helikopter-Besatzungen;
das notwendige Boden- und Sicherungspersonal;
das notwendige Material.
Der Einsatz erfolgt subsidiär zugunsten des UNHCR und wird als freiwilliger Assistenzdienst in Ausland zu Gunsten humanitärer Hilfe geleistet. Die Einsatzverantwortung liegt bei den zuständigen Organen des UNHCR. Die eingesetzten Angehörigen der Armee sind zum Selbstschutz bewaffnet.
Der Einsatz beginnt frühestens am 10. Januar 2005 und dauert längstens drei Monate.
Der Chef VBS ist ermächtigt, den Einsatz jederzeit abzubrechen. Das VBS ist ermächtigt, alle mit dem Einsatz in Verbindung stehenden, notwendigen technischen Vereinbarungen mit den Partnern abzuschliessen.
Quelle: vbs.ch