Weitere Informationen zum Unfallhergang finden Sie in der Medienmitteilung des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) vom 20. Januar 2005:
http://www.bfu.admin.ch/de/pdf/Medienmitteilung_HB-HZB.pdf
Unmittelbar nach dem Unglück hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Flugverbot für den verbleibenden PC-21 Prototypen verfügt. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse des BFU wurde diese Verfügung inzwischen vollumfänglich aufgehoben.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Medienmitteilung des BAZL vom 21. Januar 2005:
http://www.aviation.admin.ch/aktuell/medienmitteilungen/00841/index.html?lang=de
Damit bestehen keine Restriktionen mehr für Flüge mit dem PC-21. Das Typenzertifikat für den PC-21 hat Pilatus am 23. Dezember 2004 vom BAZL erhalten.
Der verbleibende PC-21 HB-HZA diente bisher als aerodynamischer Prototyp. Das Flugzeug wird nun auf den Stand des Systemprototypen gebracht und wird in zwei Monaten wieder fliegen.
Das erste Serienflugzeug wird vorgezogen und ist Ende August 2005 flugbereit. Es wird in der Folge zur Unterstützung der IFR- und Autopilot Zertifizierung eingesetzt.
Gemäss Oscar J. Schwenk ist die Serienproduktion des PC-21 bereits angelaufen und wird planmässig fortgesetzt: „Ab Dezember 2005 stehen weitere Serienflugzeuge bereit. Pilatus hat mit dem tragischen Unfall Zeit verloren, das PC-21 Programm ist jedoch nicht gefährdet. Es besteht momentan auch kein Anlass für technische Änderungen am Flugzeug.“
Die Kontakte mit potentiellen Kunden wurden bereits wieder aufgenommen. Insbesondere die Gespräche mit Armasuisse bezüglich der Beschaffung von PC-21 für die Schweizer Luftwaffe werden fortgeführt.
Quelle: pilatus-aircraft.ch